Freie Träger

Ombudschaftliches Beratungsverfahren

Wenden sich Betroffene an uns mit Beschwerden, die mit der Erbringung der Jugendhilfeleistungen im Zusammenhang stehen, die also Konflikte mit den Fachkräften der betreuenden freien Träger betreffen, gehen wir nach dem folgenden abgestuften Beratungskonzept vor:

1. Stufe: Prüfung der Beschwerde des Ratsuchenden über die Hilfeerbringung des Trägers

  • Um welches Anliegen geht es? Welche Vereinbarungen wurden in der Hilfeplanung getroffen?
  • Fand bereits eine Auseinandersetzung mit dem freien Träger über die Beschwerde statt? Wurde darauf reagiert? Wurde das Jugendamt einbezogen?
  • Welche Partizipations- bzw. Beschwerdeverfahren bietet der Träger an?

2. Stufe: Klärung des bisherigen Beschwerdeverlaufs mit dem freien Träger

  • Aufklärung, Beratung über Rechte junger Menschen und ihrer Familien in Einrichtungen
  • In Absprache mit dem Betroffenen Kontaktaufnahme mit dem freien Träger und Information über Beratung durch BBO Jugendhilfe

3. Stufe: Vermittlung

  • Konfliktklärung und Vermittlung im Auftrag der Ratsuchenden
  • Begleitung und Überleitung in regelhafte Beschwerdeverfahren (z.B. im Rahmen des ggf. vorhandenen internen Beschwerdeverfahrens des freien Trägers oder Initiierung von Gespräch im Jugendamt mit allen Beteiligten).

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Sie das Beratungsangebot der BBO Jugendhilfe gegenüber den von Ihnen betreuten jungen Menschen und ihren Familien bekannt geben.

Sie können folgende Flyer bei uns bestellen:

 

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Fachaustausch

1. Vorstellung der BBO Jugendhilfe

Um über die Arbeitsweise und Konzeption der BBO Jugendhilfe zu informieren, haben wir im Jahr 2015 Fachgespräche mit den Kinder- und Jugendhilfereferent*innen der freien Wohlfahrtspflege geführt. In den HzE-Fachgremien der Jugendhilfeverbände wurde die Tätigkeit der BBO Jugendhilfe präsentiert und diskutiert.

2. Aufbau Netzwerk „Interne Beteiligungs- und Beschwerdepraxis in der Berliner Jugendhilfe“

Im Verlaufe der Bekanntmachung bei Berliner Jugendhilfeeinrichtungen richteten Vertreter*innen der Trägereinrichtungen den Wunsch an die BBO Jugendhilfe, sich fachlich über trägerinterne Beschwerdeverfahren, über mögliche Kooperationen sowie zu Fragen der Schnittstelle zwischen internen Beschwerdeverfahren und unabhängiger Ombudschaft auszutauschen.

Aus einzelnen Fachgesprächen und den dort dargelegten Beratungsbedarfen entwickelte die BBO Jugendhilfe die Projektplanung zum Aufbau eines Netzwerks für Beteiligungs- und Beschwerdepraxis in der freien Jugendhilfe. Von Oktober 2015 bis Juni 2016 fanden vier Werkstattgespräche im Rahmen einer temporären Arbeitsgruppe mit 15 Vertreter*innen von 10 Berliner Jugendhilfeeinrichtungen statt, um zu erarbeiten, wie ein Berliner Netzwerk „Beteiligungs- und Beschwerdepraxis in Einrichtungen der Jugendhilfe“ inhaltlich und organisatorisch gemeinsam aufgebaut werden kann.

Um die Idee eines Netzwerkes breit zu diskutieren, wurde Ende September 2016 für die interessierte Fachöffentlichkeit die Veranstaltung „Interne Beteiligungs- und Beschwerdepraxis in Berliner Jugendhilfeeinrichtungen/ Austausch – Information – Vernetzung“ durchgeführt, an der 60 Mitarbeiter*innen der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe teilnahmen.