Jugendämter

Ombudschaftliches Beratungsverfahren

Wenden sich Betroffene an uns mit Beschwerden, die den Prozess der Leistungsgewährung, also die Bewilligung oder Fortsetzungsbewilligung von Jugendhilfeleistungen durch die Berliner Jugendämter betreffen, gehen wir nach dem folgenden abgestuften Beratungskonzept vor:

1. Stufe: Prüfung des Kontaktes des Ratsuchenden mit dem Jugendamt

  • Um welches Anliegen geht es? Worin liegt der Konflikt?
  • Wurde der Hilfebedarf bereits aufgenommen? Ist der öffentliche Jugendhilfeträger innerhalb des Kontaktes dem gesetzlichen Beratungsanspruch gerecht geworden?
  • Bedarf es einer Rückverweisung des Ratsuchenden an das zuständige Jugendamt?

2. Stufe: Klärung des bisherigen Gesprächsverlaufs mit dem Jugendamt

  • Rekonstruktion des Konfliktverlaufs aus Sicht des Ratsuchenden
  • ggf. Sichtung vorhandener Schriftstücke
  • Aufklärung, Beratung über den Prozess der Hilfeplanung (§§ 5, 8, 36 SGB VIII)
  • Beratung in Fragen der ausreichenden Beachtung des Verwaltungsverfahrens nach dem SGB X (z.B. Akteneinsicht, Anwesenheitsrechts von Beistandspersonen)
  • in Absprache mit den Betroffenen Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt

3. Stufe: Vermittlung

  • Konfliktklärung und Vermittlung
  • Anforderung von schriftlichen Bescheiden oder offiziellen Stellungnahmen
  • Begleitung zu Gesprächen im Jugendamt
  • ggf. Überleitung in regelhafte Beschwerdeverfahren

Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Sie das Beratungsangebot der BBO Jugendhilfe gegenüber den von Ihnen betreuten jungen Menschen und ihren Familien bekannt geben.

Sie können folgende Flyer bei uns bestellen:

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Fachaustausch

Vorstellung der BBO Jugendhilfe

Um in den Berliner Bezirken über die Konzeption der BBO Jugendhilfe zu informieren, haben wir das Modellprojekt in folgenden drei Gremien vorgestellt:

  1. im Jugendhilfeausschuss
  2. in der Leitungsrunde des Jugendamtes
  3. in der AG 78 HzE