Unterstützung zu Hause, wenn es so nicht mehr weiter gehen kann

Sozialpädagogische Familienhilfe

Bei einer sozialpädagogischen Familienhilfe kommt eine Person stundenweise zu Deiner Familie nach Hause und bietet Hilfe bei der Erziehung und bei Alltagsproblemen an. Sie ist für Euch alle da, d.h. sie redet mit den Eltern über Probleme und entsprechende Lösungen, sie unternimmt etwas gemeinsam mit Dir und Deinen Geschwistern und unterstützt bei Schulaufgaben und Schulproblemen.
Diese Hilfe ist dazu da, Dich und Deine Familie soweit zu unterstützen, dass ihr bald dazu in der Lage seid, Eure Probleme selbständig und von der Jugendhilfe unabhängig zu bewältigen. Die Person wird einige Zeit bei Euch zu Hause verbringen, es ist also sinnvoll, dass ihr Euch bei der Auswahl dieser Person aktiv beteiligt.

§ 31 SGB VIII

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer*innen

Einzelfallhelfer*innen, Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer*innen sind Personen, die ganz alleine Dir zur Seite gestellt wird. Er oder sie trifft sich in der Regel 1-2 Mal in der Woche mit Dir. Dann besucht er/sie Dich zu Hause oder ihr unternehmt etwas zusammen. Mit ihm oder ihr kannst Du Zukunftspläne schmieden oder Deine Fragen, Sorgen und Probleme besprechen, die Deinen Alltag, Deine Freunde, Deine Familie oder die Schule betreffen. Die Person kann und wird Dir keine Entscheidungen oder Aufgaben abnehmen, aber Dich dabei unterstützen, dass Du sie gut bewältigen kannst. Du sollst das alles in Zukunft ja auch alleine schaffen können.
Wichtig ist für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, dass ihr beide Euch gut versteht. Du solltest also bei der Auswahl Deiner Einzelfallhelferin oder deines Einzelfallhelfers unbedingt mitreden. Du hast das Recht dazu.

§ 30 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit

Soziale Gruppenarbeit findet in der Regel zweimal wöchentlich statt. Kinder und Jugendliche besuchen eine sozialpädagogisch betreute Gruppe, in der ihr

  • andere Kinder und Jugendliche trefft,
  • Euer eigenes Verhalten verstehen und verändern könnt,
  • Entwicklungsverzögerungen aufholen könnt und
  • bei Schwierigkeiten des alltäglichen Lebens Hilfe erhaltet.

Die Betreuer*innen führen regelmäßig Gespräche mit Euren Eltern.

§ 29 SGB VIII

Tagesgruppe

Tagesgruppen werden insbesondere für Kinder im Alter von 7-12 Jahren, zum Teil aber auch für Jugendliche angeboten. Du wirst mehrere Stunden pro Tag in einer geeigneten Einrichtung betreut, wohnst und schläfst aber weiter zuhause in der Familie.
Üblicherweise werden zudem intensive Gespräche mit Deinen Eltern geführt. Deine schulische Förderung wird eng begleitet.

§ 32 SGB VIII