Wenden sich Betroffene an uns mit Beschwerden, die mit der Erbringung der Jugendhilfeleistungen im Zusammenhang stehen, die also Konflikte mit den Fachkräften der betreuenden freien Träger betreffen, gehen wir nach dem folgenden abgestuften Beratungskonzept vor:
1. Stufe: Prüfung der Beschwerde des Ratsuchenden über die Hilfeerbringung des Trägers
- Um welches Anliegen geht es? Welche Vereinbarungen wurden in der Hilfeplanung getroffen?
- Fand bereits eine Auseinandersetzung mit dem freien Träger über die Beschwerde statt? Wurde darauf reagiert? Wurde das Jugendamt einbezogen?
- Welche Partizipations- bzw. Beschwerdeverfahren bietet der Träger an?
2. Stufe: Klärung des bisherigen Beschwerdeverlaufs mit dem freien Träger
- Aufklärung, Beratung über Rechte junger Menschen und ihrer Familien in Einrichtungen
- In Absprache mit dem Betroffenen Kontaktaufnahme mit dem freien Träger und Information über Beratung durch BBO Jugendhilfe
3. Stufe: Vermittlung
- Konfliktklärung und Vermittlung im Auftrag der Ratsuchenden
- Begleitung und Überleitung in regelhafte Beschwerdeverfahren (z.B. im Rahmen des ggf. vorhandenen internen Beschwerdeverfahrens des freien Trägers oder Initiierung von Gespräch im Jugendamt mit allen Beteiligten).
Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Sie das Beratungsangebot der BBO Jugendhilfe gegenüber den von Ihnen betreuten jungen Menschen und ihren Familien bekannt geben.
Sie können folgende Flyer bei uns bestellen: