Was macht die BBO Jugendhilfe?

Wir helfen Ihnen sowohl bei Konflikten mit dem Jugendamt als auch bei Problemen mit Ihrem betreuenden freien Träger!

Das tun wir, indem

  • wir mit Ihnen einen Termin vereinbaren
  • wir Sie über Ihre Rechte beraten und aufklären
  • wir Sie zum Jugendamt begleiten
  • wir Ihnen helfen, Widerspruch einzureichen.

Die Beratung findet unabhängig, kostenfrei und vertraulich* – wenn gewünscht auch anonym statt.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Dann können wir persönlich alle Fragen und ein mögliches Vorgehen klären.

Wir informieren und beraten Sie über Rechte und Verfahren in der Jugendhilfe. An uns können Sie sich also wenden, wenn Sie eine unabhängige Unterstützung oder eine „zweite“ unabhängige Einschätzung zu den Verfahrensweisen in der Jugendhilfe einholen wollen.

Wenn Sie und/oder Ihr Kind dies möchten, nehmen wir auch mit dem Ziel einer Vermittlung und Klärung des Konfliktes Kontakt mit dem Jugendamt oder Ihrem freien Träger auf. Das geschieht grundsätzlich aber immer nur auf Absprache, so dass nichts ohne Ihr Wissen geschieht.

Flyer der BBO Jugendhilfe (PDF)


* Wenn Sie von einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung berichten oder wir eine solche sehen, müssen wir mit Dritten reden. Aber auch darüber, was das genau bedeutet und was daraus folgt, informieren wir Sie genau.