Unsere Aufgaben sind
1. die Beratung von jungen Menschen – also Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen – und ihren Familien, wenn sie Bedenken oder Kritik in der Leistungsgewährung/der Hilfeplanung (also gegenüber dem Jugendamt) oder im Hilfeverlauf – also gegenüber dem die Leistung erbringenden freien Träger – haben.
Hierfür klären wir die Ratsuchenden, die sich an uns wenden, über Rechte und Verfahren in der Jugendhilfe auf. So sollen sie in die Lage versetzt werden, die ihnen zustehenden Verfahrensmöglichkeiten (Antragstellung, Beschwerde, Widerspruch, ggf. auch Klage) selbständig wahrzunehmen.
Wir unterstützen die Betroffen auch, indem wir in ihrem Auftrag vermittelnd für sie Kontakt zum Jugendamt oder zum freien Jugendhilfeträger aufnehmen und sie im Klärungs- und Lösungsprozess begleiten.
2. aktiv eine Kooperation mit den Berliner Jugendämtern und freien Jugendhilfeträgern einzugehen.
Es soll zu einer höheren Akzeptanz gegenüber Beschwerden bei allen Akteur*innen in der Berliner Jugendhilfe beigetragen werden. Denn auch wenn diese manchmal als persönlicher Angriff formuliert werden oder vielleicht sogar unberechtigt sind, bieten sie doch als klare „Rückmeldung“ der Klient*innen eine große Chance für eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
Die BBO Jugendhilfe ist eine unabhängige Beratungsstelle in der Jugendhilfe. Dies bedeutet insbesondere, dass sie weder weisungsgebunden ist, beispielsweise gegenüber der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, noch selbst Weisungsbefugnisse gegenüber den Jugendämtern oder freien Trägern hat. Sie übt keine Fachaufsicht über die Jugendämter oder die freien Träger der Jugendhilfe aus.